Im Rahmen des Festivals der eingereichten Projektanträge
Die Förderung ist für:
Träger von Ehrenamtsprojekten aus Sachsen
Beispiele:
Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche, die mindestens 20 Stunden im Monat freiwillig in einem Projekt tätig sind und ihren Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben. Außerdem muss eine Doppelförderung ausgeschlossen sein.
Dokumente:
Anerkennung der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid) und die Unterschriftenregelung (Registerauszug)
Fördersumme:
Die Ehrenamtspauschale pro Person liegt zwischen 35 und 45 € im Monat und wird jedes Jahr vom Sozialministerium unter Berücksichtigung der Haushaltslage und des Antragsvolumens festgelegt. Generell wird anhand der beantragten Teilnehmermonate (beantragte Personen mal beantragte Monate) ein Geldbetrag errechnet, der flexibel auf die Ehrenamtlichen verteilt werden kann.
Frist und Bescheid:
Die Antragstellung ist für 2023 online ab dem 1.9.2022 freigeschaltet und mit der Frist zum 31.10.2022 einzureichen.
Link zum Programm