Antragswerkstatt Verfügungsfonds Sonnenberg

Im Rahmen des Festivals der eingereichten Projektanträge

Die Förderung ist für:

Kleinere, aus dem lokalen Engagement heraus entwickelte Projekte oder Aktionen von Einzelpersonen, Initiativen, Vereinen, Gewerbetreibenden, Eigentümern oder weiteren privaten Organisationen des Sonnenbergs.

Entscheidend ist ein nachweisbarer Nutzen für den Sonnenberg und seine Bewohner:innen oder die, die es werden. Das heißt das Projekt muss im im Stadtteil verortet sein.

Beispiele:

  • Bepflanzung und Begrünung
  • Ausstattungsgegenstände und Kunst im gemeinsam nutzbaren Raum
  • Spielgeräte
  • Verschönerungsarbeiten an Gebäuden und im Wohnumfeld
  • Maßnahmen zur Freiflächennutzung
  • Anschaffung von Bedarfsgegenständen (z. B. Arbeitsgeräte)
  • Bürgerbeteiligung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Events und Aktivitäten wie Stadtteilfeste, Kultur-, Freizeit- oder Bildungsangebote
  • gemeinsame Internetportale
  • Newsletter von Gebietsakteuren oder Stadtteilzeitungen

Dokumente:

Unbedingt notwendig: keine

Schön wäre: Kurzbeschreibung Akteur, Kurzbeschreibung Projekt, Fotos

Fördersumme:

Die Antragsteller:innen können eine Fördersumme von max. 1.000 €, in Ausnahmefällen bis 2.000 €, bewilligt bekommen, wobei 50 % der Gesamtprojektkosten als Eigenanteil, auch Eigenleistungen, erbracht werden müssen. Ehrenamtliche Tätigkeit können als Eigenleistung angerechnet werden.

Frist und Bescheid:

Ein Antrag kann jederzeit eingereicht werden. Im Stadtteilrat Sonnenberg wird alle vier Wochen am 2. Montag im Monat über die Antrage entschieden. Die Anträge müssen hier eine Woche vor der Sitzung eingereicht werden.

Dauer der Antragsstellung:

1-2 Stunden

Website des Verfügungsfonds

Verfügungsfonds Sonnenberg

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